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1.1.
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Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie sind
lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten.
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1.2.
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Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung von
Gastgeb & Partner und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon
abweichende Vereinbarungen bedürfen stets einer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung.
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1.3.
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Abweichende Vorschriften, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden,
werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
wird. Kollidieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit anderen
Bedingungen, so gelten nicht das Bürgerliche und Handelsrecht, sondern
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es handelt sich um
zwingende gesetzliche Vorschriften.
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1.4.
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Maßgebend sind die von Gastgeb & Partner genannten Preise zuzüglich der bei
Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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1.5.
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Die Preise verstehen sich ab Sitz von Gastgeb & Partner
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1.6.
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Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Kunde.
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2.1.
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Angegebene Lieferzeiten beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
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2.2.
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Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand das Haus von Gastgeb & Partner verlassen hat oder die
Versandbereitschaft gemeldet ist.
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2.3.
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Wird die von Gastgeb & Partner geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare
unverschuldete Umstände verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen,
Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei
Vorlieferanten - sowie nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung), so ist
Gastgeb & Partner berechtigt,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach Wahl die Lieferung
um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei Überschreitung der
ursprünglich vereinbarten Lieferzeit um mehr als 6 Wochen und Verzug, ist
auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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2.4.
|
Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung dem Kunden zustehender
Anspruch auf Schadensersatz wird auf die Fälle begrenzt, in denen der Kunde
in Erwartung der Erfüllung des mit Gastgeb & Partner erschlossenen
Vertrages eigene Leistungsverpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist
und hieraus für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit
Schadensersatzansprüche der Dritten gegen den Kunden entstanden sind. In
jedem Falle gilt jedoch die Haftungsbegrenzung von Ziff. 4 dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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2.5.
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Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Sitz von Gastgeb
& Partner. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der
Vertragsgegenstände geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem
Gastgeb & Partner die Vertragsgegenstände an einen Spediteur
oder Frachtführer übergeben hat, spätestens jedoch mit Verlassen des
Hauses; dies gilt auch dann, wenn Gastgeb & Partner auf Wunsch
des Kunden durch einen Spediteur oder durch eigenes Personal die
Anlieferung der Vertragsgegenstände beim Kunden übernommen hat. Ist die
Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus
Gründen, die nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei
Beförderung durch eigenes Personal haftet Gastgeb & Partner nur für grobes Verschulden ihrer Mitarbeiter.
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2.6.
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Teillieferungen sind zulässig.
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3.1.
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Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu
entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Unter
dieser Einschränkung leistet Partner die Gewähr, dass Software im Sinne der
zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung
nutzbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine
unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.
|
3.2.
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Gastgeb & Partner gewährleistet, dass die Software auf einem
geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. Ausgenommen hiervon
sind vorinstallierte Programme.
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3.3.
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Erweist sich Software im Sinne von Ziffer 3.1 als nicht brauchbar oder im
Sinne von Ziffer 3.2 als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen
Gewährleistungsfrist, die mit der Übergabe der Software beginnt, eine
Rücknahme der gelieferten Software durch Gastgeb & Partner und
ein Austausch gegen neue Software gleichen Titels. Erweist sich auch diese
Software im Sinne von Ziffer 3.1 als nicht brauchbar oder im Sinne von
Ziffer 3.2 als fehlerhaft und gelingt es Gastgeb & Partner
nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines
angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Kunde oder Nutzer nach seiner
Wahl das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe der Software und
Rückerstattung des Kaufpreises.
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3.4.
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Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere
besteht keine Gewährleistung dafür, dass Software den speziellen
Anforderungen des Kunden oder Nutzers genügt.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und
Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner
keinerlei Gewährleistung für vom Kunden geänderte oder bearbeitete
Fassungen von Software, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene
Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen
stehen.
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3.5.
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Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung vom Kunden innerhalb
von 10 Tagen schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben
gerügt werden. Versteckte Mängel können innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistung nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Entdeckung
ebenfalls schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben
angezeigt werden. Für die Fristberechnung gilt der Tag der Anlieferung und
der Tag des Einganges der Mängelrüge.
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3.6.
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Bei der Lieferung von Computern, Druckern, Plottern, Bildschirmen und
anderen EDV-Sachen (Hardware) sowie bei nicht eigens für den Kunden
erstellten Programmen (Standard-Software) ist Gastgeb & Partner
bei berechtigten und rechtzeitigen Rügen nach ihrer Wahl zur Nachbesserung
oder Ersatzlieferung - gegen Rückgabe der beanstandeten Vertragsgegenstände
- verpflichtet. Erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Kunde Gewährleistung durch Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages nach seiner Wahl verlangen.
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3.7.
|
Eine Eigenbeseitigung des Mangels durch den Kunden erkennt Gastgeb &
Partner nur an, wenn vorher deren grundsätzliche Verantwortlichkeit für den
Mangel, sowie die Höhe des vom Kunden gewünschten Abzuges vom Kaufpreis
ausdrücklich abgestimmt worden ist.
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3.8.
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Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Hardware, Standard- und
Anpassungs-Software bei Ablieferung der Vertragsgegenstände.
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3.9.
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Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte an den
Vertragsgegenständen Reparaturen, Reinigungen, Veränderungen oder sonstige
Eingriffe vornehmen. Auch ist die Gewähr ausgeschlossen für Schäden und
Störungen, die auf Bedienungsfehler bzw. unsachgemäße Handhabung,
außergewöhnliche Beanspruchung und außergewöhnlich lange Benutzung,
ungenügende Instandhaltung, Verwendung von nicht vom Hersteller oder empfohlener Zusatzeinrichtungen,
Zubehörteilen, Verbrauchsteilen, auf Datenübertragungseinrichtungen und
deren Zuleitungen, sowie auf Unfall, Wasserschäden aller Art, Feuer,
Kurzschluss, Blitzschlag und sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind.
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3.10.
|
Die vorstehenden Absätze regeln abschließend die Gewährleistung und
schließen sonstige Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche
aus positiver Vertragsverletzung, auch für Mangelfolgeschäden, soweit
nicht bestimmte Eigenschaften zur Absicherung hiergegen zugesichert worden
sind, sowie an Rechtsgütern von Dritten entstandenen Schäden
einschließlich entgangenen Gewinns aus, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten unserer Abteilungen oder Angestellten oder
vorsätzliches Verhalten unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen vorliegt.
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4.1.
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Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften
haftet Gastgeb & Partner nur in Höhe des Kaufpreises des
Vertragsgegenstandes. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf den
Kauf-, Lizenz- oder Erstellungspreises begrenzt, sofern nicht
Gastgeb & Partner nachweist, dass ein Schaden oder eine
Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der
jeweilige Preis ist.
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4.2.
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Im übrigen haftet Gastgeb & Partner nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter
und Angestellten, jeweils in Höhe des Kauf-, Lizenz- oder
Erstellungspreis. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet
Gastgeb & Partner nur im Umfang der Haftung für anfängliches
Unvermögen nach dem voranstehenden Absatz.
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4.3.
|
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Gastgeb & Partner nur, sofern
eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
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4.4.
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Die Haftung für Datenverlust durch Gastgeb & Partner muss ausdrücklich im
Bereich Datensicherung eines Vertrages vereinbart werden. Bei
Nichtvereinbarung gilt jedwede Haftung durch Datenverlust als
ausgeschlossen. Bei vereinbarter Datensicherung durch Gastgeb & Partner
wird die Haftung für Datenverlust auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien
(3-Generationen-System und Monatsspeicherung) eingetreten wäre. Für die
Wiederbeschaffung von Daten haftet Gastgeb & Partner jedoch nicht, wenn
deren Verlust durch Viren, Trojanische Pferde etc. verursacht wurde, die
über Netzknoten von Telekommunikationdiensteanbietern oder durch die
Verwendung von nicht von Gastgeb & Partner geprüften Programmen oder
Dateien in Kontakt mit der Software kommen.
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4.5.
|
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von
Gastgeb & Partner.
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4.6.
|
Eine mögliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon
unberührt.
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5.1.
|
Vervielfältigungsrechte
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5.1.1.
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Der Kunde darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit die
jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu
den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation der Software vom
Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie
das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.
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5.1.2.
|
Der Kunde kann zudem eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen.
Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt
und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche der
überlassenen Software zu kennzeichnen.
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5.1.3.
|
Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen
Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige
Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten
Software unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend
erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind
entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein
archivarischen Zwecken verwendet werden.
|
5.1.4.
|
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software
sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die
gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem
gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die
Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der
vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechts
hinzuweisen.
|
5.1.5.
|
Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf
einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der Kunde
nicht anfertigen. Gegebenenfalls für Mitarbeiter benötigte zusätzliche
Handbücher sind über den Lieferanten zu beziehen.
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5.2.
|
Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
|
5.2.1.
|
Der Kunde darf die Software auf einer ihm zur Verfügung stehenden Hardware
einsetzen. Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die Software von der
bisher verwendeten Hardware löschen.
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5.2.2.
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Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als
nur einer Hardware ist unzulässig. Möchte der Kunde die Software auf
mehreren Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen, etwa durch mehrere
Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Anzahl von Programmpaketen
erwerben.
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5.2.3.
|
Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder
eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die
Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird.
Möchte der Kunde die Software innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger
Mehrstations-Rechensysteme einsetzen, muss er eine zeitgleiche
Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder an Gastgeb
& Partner eine besondere Netzwerkgebühr entrichten, deren Höhe sich nach
der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen Benutzer bestimmt. Der
Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der
Netzwerkgebühr zulässig.
|
5.3.
|
Weitergabe von Software
|
5.3.1.
|
Der Kunde ist nicht berechtigt, Software im Originalzustand und als Ganzes
zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an einen nachfolgenden Nutzer
abzugeben. Der Kunde erwirbt lediglich ein nicht übertragbares
Nutzungsrecht an der Software. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von
Kopien oder Teilkopien von Software und auch nicht auf die Weitergabe der
geänderten oder bearbeiteten Fassungen oder davon hergestellter Kopien oder
Teilkopien.
|
5.3.2.
|
Mit der von Gastgeb & Partner freigegebenen Abgabe von Software geht die Berechtigung zur Nutzung auf den
nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die Stelle
des Kunden tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Kunden zur Nutzung.
|
5.3.3.
|
Mit der Weitergabe hat der Kunde alle Kopien und Teilkopien von Software
sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien
und Teilkopien umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu
vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherungskopien.
|
5.3.4.
|
Die Ziffern 5.3.1 bis 5.3.3 gelten auch, wenn die Weitergabe in einer
zeitweisen Überlassung besteht. Die Vermietung / Lizenzierung von Software
oder von Teilen der Software ist ohne vorhergehende schriftliche
Einverständniserklärung von Gastgeb & Partner ausgeschlossen.
|
5.3.5.
|
Für die Weitergabe von Software durch den jeweiligen Nutzer an einen
nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden
Nutzers.
|
5.4.
|
Andere Rechte
|
5.4.1.
|
Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der
Vertragsgegenstände bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder der Kunde
noch nachfolgende Nutzer das Recht, Vervielfältigungsstücke von Software in
Originalfassung oder in abgeänderter oder bearbeiteten Fassungen zu
verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche
Teile der geänderten Fassungen beschränken. Unberührt bleiben die
Verwertungsrechte des Kunden an eigenen Programmen, die unter
bestimmungsgemäßer Benutzung der Software entwickelt oder betrieben werden,
und an allen anderen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung der
Software erstellt werden.
|
5.4.2.
|
Nach Verfügbarkeit einer neuen Version der Software hat der Kunde das
Recht, die Software gegen entsprechende Vertragsgegenstände der neuen
Version zu einem von Gastgeb & Partner listenlässig angegebenen
Update-Preis umzutauschen. Dem Umtausch unterliegt die Software als ganzes,
wie sie vom Kunden erworben wurde. Am Tag des Umtausches erlischt die
Berechtigung des Kunden zur Nutzung der jeweiligen alten Programmstände der
Software.
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5.4.3.
|
Ergänzend gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäfts- bzw.
Vertragsbedingungen der Hersteller bzw. Lieferanten von Soft- und
Hardware.
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6.1.
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Nimmt Gastgeb & Partner aufgrund gesonderten Auftrags die Installation
von Software vor, werden nach der Installation Betriebsabnahmetests
durchgeführt. Hierzu gehören eine überprüfung und Vollständigkeitskontrolle
der Software und Dokumentation.
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6.2.
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Ein Verzicht auf die Tests oder auf einzelne Testphasen durch den Kunden
fällt in seinen Risikobereich und berechtigt nicht zu einer An- bzw.
Abnahmeverweigerung.
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6.3.
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Verzögert der Kunde die Betriebsabnahmetests, kann Gastgeb & Partner
dem Kunden eine Frist von 7 Tagen setzen, innerhalb der die Tests
durchzuführen sind. Schweigt der Kunde auf diese Aufforderung, so gilt dies
als Billigung der Installation der Software.
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7.1.
|
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die gelieferten Waren sofort
ohne Abzug nach Rechnungsstellung zu zahlen.
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7.2.
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Eventuell gewährte Skontoabzüge sind unzulässig, wenn aus einer früheren
Rechnung noch eine Schuld besteht. Eingehende Zahlungen werden stets auf
die ältere Schuld angerechnet. Skontoabzüge werden nur auf den sich nach
Abzug eventueller Gutschriften ergebenden Bruttobetrag gewährt.
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7.3.
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Die Entgegennahme von Wechseln, lehnt Gastgeb & Partner
grundsätzlich ab, bedarf stets einer besonderen Vereinbarung.
Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehenden Spesen oder
sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Derartige Spesen und Kosten
sind sofort fällig.
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7.4.
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Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn Gastgeb & Partner
darüber endgültig verfügen können. Zahlungen per Verrechnungsschecks gelten erst mit der endgültigen
Gutschrift auf dem Konto von Gastgeb & Partner als geleistet.
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7.5.
|
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Preises,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche von einem deutschen Gericht
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
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7.6.
|
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank, sofern nicht der Kunde einen geringeren oder
Gastgeb & Partner einen höheren Schaden nachweist.
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7.7.
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Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro geschuldet.
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7.8.
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Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft
nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim
Kunden vor oder lag bei Vertragsschluss mangelnde Bonität vor, Gastgeb &
Partner aber aus Gründen nicht bekannt war und nicht bekannt sein konnte,
Gastgeb & Partner nicht zu vertreten hat, so
ist Gastgeb & Partner berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen, auch
wenn bereits Wechsel oder Schecks angenommen wurden.
Gastgeb & Partner ist in diesem Fall außerdem berechtigt,
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und die Erfüllung ihrer
Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verweigern. Wird dem Verlangen binnen einer von
Gastgeb & Partner gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, ist Gastgeb & Partner
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des
Kunden entfällt die Erforderlichkeit des Setzens einer Nachfrist.
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8.1.
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Die gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur Bezahlung des
Vertragspreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden
Forderungen, sowie der im Zusammenhang mit den Vertragsgegenständen noch
entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware das Eigentum von Gastgeb &
Partner. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine
laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den
Eigentumsvorbehalt nicht auf.
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9.1.
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Soweit Gastgeb & Partner Vertragsgegenstände zurücknimmt, deren
Rückgabe Gastgeb & Partner nicht zu vertreten hat, erfolgt eine
Gutschrift nur für einwandfreie Vertragsgegenstände in Höhe von 75 % des
Rechnungsbetrages, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden oder
eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als
die Pauschale ist.
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10.1.
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Alleiniger Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz
von Gastgeb & Partner.
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10.2.
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Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz von Gastgeb & Partner für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten.
Gastgeb & Partner ist daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
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10.3.
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Dem Kunden ist bekannt, dass im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und
Geschäftsabschlüssen von Gastgeb & Partner personenbezogene
Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde verzichtet auf eine
Benachrichtigung nach dem BDSG.
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10.4.
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Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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10.5.
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Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
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10.6.
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Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten
ist, soll dieser aufrecht erhalten werden. Die Parteien verpflichten sich
schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen
Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.
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Rain am Lech, 19.08.2009
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